Jäger von Fall

AGB

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Auszüge aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen     bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden.

1.2 Ist der Besteller/ der anmeldende Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von Ihm angemeldeten Gästen/Teilnehmern

1.3 Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat dem Hotel spätestens 72 Stunden vor dem Termin mitzuteilen, bei Veranstaltungen ab 100 Personen, 5 Arbeitstage vorher. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu max.5% vom Hotel akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Über weitgehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

1.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

1.5 Die Überlassung von Räumen, Flächen oder Vitrinen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Flächen oder Vitrinen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

 

2. Leistungen, Preise

2.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben

in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit im Prospekt nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis ( bei Zimmerreservierungen ): Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer.

2.2 Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag im Hotel ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück; 

Beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das Abendessen gegeben.

2.3 Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

2.4 Verbindlichkeiten von Angeboten

2.4.1 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung vier Monate, so behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

2.4.2 Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

2.4.3 Sämtliche Preisausschreibungen und- Vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

2.4.4 Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel von da ab das Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweis abnehmen, soweit das Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.

2.4.5 Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

 

3. Rücktritt

3.1 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.

3.2 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden

In Rechnung gestellt:

  1. a)                 bis             60 Tage vor Ankunft:     keine Kosten
  1. b)     59       bis             40 Tage vor Ankunft:     40% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
  1. c)     39       bis             20 Tage vor Ankunft:     60% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
  1. d)   19       bis               0 Tage vor Ankunft:     80% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

 

4. Haftung

4.1 Der Vertragspartner des Hotels haftet dem Hotelier in vollem Umfang für die, selbst, bzw. durch seine Gäste verursachten Schäden. Eine entsprechende Versicherung ist abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

4.2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt vermindert wird.

4.3. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleistet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.